Bei der Anlieferung muss gewährleistet sein, dass unsere Fahrzeuge den Aktionsplatz ohne Probleme anfahren und direkt nach Veranstaltungsende auch wieder verlassen können.

Nach Durchführung einer Spielaktion sind sämtliche Geräte gereinigt zu übergeben. Beschädigungen an Mietobjekten sind sofort bei Feststellung zu melden.

Haftung, Betriebsgefahr, Versicherung:

Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter können nicht geltend gemacht werden.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung bzw. Verantwortung für die vermieteten Eventmodule.
Allein der Veranstalter bzw. Mieter ist verantwortlich für die Sicherheitsvorschriften, Personen- oder Sachschäden, das Betreuen und Überwachen der Mietobjekte sowie für eventuelle Schadensansprüche von Dritten. Der Mieter haftet für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme bis zur Rückgabe der Mietsachen. Dazu zählen Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge- und Ausfallkosten. Der Mieter ist selbst für etwaige Sicherheits- und Unfallschutzmaßnahmen verantwortlich. Alle Hüpfburgen / Aktionsgeräte müssen von Erwachsenen durchgehend beaufsichtigt werden.

Bei mehrtägigen Einsätzen muss der Mieter die Mietartikel nach Veranstaltungsende in einem sicherem Bereich aufbewahren werden. Im Fall von Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte haftet allein der Mieter.

Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten ist das Amtsgericht – Lahnstein.