Bei der Anlieferung muss gewährleistet sein, dass unsere Fahrzeuge den Aktionsplatz ohne Probleme anfahren und direkt nach Veranstaltungsende auch wieder verlassen können.
Nach Durchführung einer Spielaktion sind sämtliche Geräte gereinigt zu übergeben. Beschädigungen an Mietobjekten sind sofort bei Feststellung zu melden.
Haftung, Betriebsgefahr, Versicherung:
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter können nicht geltend gemacht werden.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung bzw. Verantwortung für die vermieteten Eventmodule.
Allein der Veranstalter bzw. Mieter ist verantwortlich für die
Sicherheitsvorschriften, Personen- oder Sachschäden, das Betreuen und
Überwachen der Mietobjekte sowie für eventuelle Schadensansprüche von
Dritten. Der Mieter haftet für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der
tatsächlichen Übernahme bis zur Rückgabe der Mietsachen. Dazu zählen
Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge- und Ausfallkosten. Der Mieter
ist selbst für etwaige Sicherheits- und Unfallschutzmaßnahmen
verantwortlich. Alle Hüpfburgen / Aktionsgeräte müssen von Erwachsenen
durchgehend beaufsichtigt werden.
Bei mehrtägigen Einsätzen muss der Mieter die Mietartikel nach Veranstaltungsende in einem sicherem Bereich aufbewahren werden. Im Fall von Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte haftet allein der Mieter.
Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten ist das Amtsgericht – Lahnstein.